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Mietbedingungen EUROCASA S.r.l.

1. MIETVERTRAG
2. BUCHUNG
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4. VOUCHER
5. MIETPREISE
6. ANKUNFT - ABREISE
     HINTERLEGUNG DER KAUTION

  7. REKLAMATIONEN
  8. HAFTUNG
  9. RÜCKTRITT
10. ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG
11. VERSICHERUNGEN
12. ZUSÄTZLICHE KLAUSELN
13. GERICHTSSTAND
14. DATENSCHUTZ

1) MIETVERTRAG: EUROCASA S.r.l. vermittelt und übernimmt die Vermietung von Villen, Häusern und Wohnungen im Namen von und im Auftrag der Eigentümer eben dieser Immobilien, zu den in unserer offiziellen Preisliste veröffentlichen Preisen, die im Einvernehmen mit dem Eigentümer und auf der Basis der im Moment des Drucks unserer Preisliste gängigen Marktpreise festgelegt werden. Die Preisliste ist ergänzender Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, und es ist den Reisebüros und Vermittlern untersagt, Änderungen vorzunehmen.
Den verbindlichen Wochenpreis entnehmen Sie bitte den Angebotslisten, der Buchungsbestätigung, oder auf Anfrage an:
office@toskana-holiday.de

Die Buchung wird erst mit Überweisung der Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Briefpost und Email / Fax für beide Vertragspartner bindend. Mit der Anzahlung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Mietbedingungen der Eurocasa S.r.l, einzusehen auf unserer Homepage (http://www.toskana-holiday.de/regulations.html) oder Katalog Preisliste 2009/2010. Die Buchung wird rechtsverbindlich und es gelten die unter Punkt 9 der Mietbedingungen aufgeführten Rücktrittsbedingungen.

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2) BUCHUNG: Die Buchungen erfolgen über jene Reisebüros und Vermittlungsagenturen, die von EUROCASA S.r.l berechtigt wurden, an ihrer Statt zu handeln. Die Toskana Holiday GmbH übt für Eurocasa S.r.l. eine Vermittlungstätigkeit aus, der Vertragspartner bei Buchung ist Eurocasa S.r.l in Marciano della Chiana-Arezzo. Die Toskana Holiday GmbH berechnet weder Buchungs- noch Vermittlungsgebühren.
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3) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Unmittelbar nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, 30% des gesamten Mietpreises an Toskana Holiday GmbH als Inkassoberechtigter Vermittler von Eurocasa S.r.l. zu zahlen. Die Restzahlung muss spätestens 45 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Falls die Buchung innerhalb der letzten 45 (fünfundvierzig) Tage vor Mietbeginn getätigt wird, muss der Gesamtbetrag bei der Buchung gezahlt werden. Die Zahlungen müssen generell nach den Bedingungen erfolgen, die die von Eurocasa s.r.l. berechtigten Reisebüros dem Kunden unmittelbar nach der Buchungsbestätigung mitteilen.
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4) VOUCHER: Der Voucher wird bei der Zahlung des Mietpreises ausgestellt, und umfasst auch die Wegbeschreibung, um die Firma EUROCASA s.r.l., bzw. den Ort der Schlüsselübergabe zu erreichen. Die Gültigkeit des Vouchers beschränkt sich auf die darin angegebenen Namen. Es ist nicht gestattet, den Voucher an Dritte weiterzugeben, die Höchstzahl der darauf angegebenen Personen, oder die für die jeweilige Unterkunft bestimmte Anzahl von Schlafmöglichkeiten, zu überschreiten. Letzteres gilt nicht für Kinder bis zu 3 Jahren, vorausgesetzt, der Kunde bringt ein eigenes Babybett mit der dazugehörigen Wäsche mit, oder erfragt es bei der Buchung. Falls nicht vorher mit EUROCASA s.r.l. abgesprochen, darf während der Mietdauer keine andere Person anstelle der angegebenen untergebracht werden. Sollten diese Bedingungen nicht beachtet werden, so ist der Eigentümer berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Unterkunft zu versagen. Falls sich die Nichtbeachtung während der Mietdauer ergeben sollte, kann der Eigentümer die sofortige Räumung der Unterkunft verlangen, wobei der Kunde kein Recht auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen hat. Eine Räumung der Unterkunft kann auch dann verlangt werden, wenn der Kunde während des Aufenthalts die selbstverständlichsten Verhaltensnormen nicht respektiert (Zerstörung von Gegenständen, Verschmutzung usw.).
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5) MIETPREISE: Die veröffentlichten Mietpreise verstehen sich als Wochenpreise pro Mieteinheit und umfassen (falls nicht anders in der Preisliste angegeben): Verbrauch von kaltem und warmem Wasser, Strom, Gas zum Kochen, Reinigung vor der Anreise, Bettwäsche und Handtücher, falls vorgesehen Schwimmbadbenutzung und die unter Punkt 11 beschriebenen Versicherungen. Die Preise umfassen nicht: zu hinterlegende Kaution, Heizkosten, Gebrauch des Telefons, jegliche vom Kunden gewünschte Extraleistung, die vor Ort zu zahlen ist. Die Endreinigung wird im folgenden Punkt 6, Abschnitt C erläutert (außer bei anderslautenden Angaben in der Preisliste).
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6) ANKUNFT - ABREISE UND HINTERLEGUNG DER KAUTION:
a) Die Ankunft an der gemieteten Unterkunft muss am Samstag Nachmittag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr erfolgen. Falls der Kunde am Tag der Anreise Verspätung haben sollte, so ist er verpflichtet, dies EUROCASA S.r.l am Samstag vor 19.00 Uhr telefonisch unter der Nummer +39 0575/845348 mitzuteilen. Wird die Verspätung nicht rechtzeitig mitgeteilt, so lehnen EUROCASA S.r.l. und die von ihr vertretenen Eigentümer jegliche Verantwortung oder Kostenerstattung ab, und die Übergabe der Unterkunft findet erst am darauffolgenden Montag statt. Bei Anreise nach 19.00 Uhr, und nach Absprache mit EUROCASA oder dem Eigentümer, können dem Kunden eventuell Kosten für den nicht vorgesehenen Aufwand berechnet werden.

b) Bei der Ankunft ist der Kunde gehalten, dem Eigentümer oder der Agentur den Voucher vorzulegen, und sämtliche darauf angegebene Personen, die in der Unterkunft wohnen werden, ausweisen zu können. Letzteres dient der Registrierung und Übermittlung der Daten an die zuständigen Behörden. Bei der Schlüsselübergabe muss der Kunde die in der Preisliste angegebene Kaution in bar (Euro oder den entsprechenden Betrag in ausländischer Währung) hinterlegen. Diese Kaution wird ihm am Ende des Aufenthalts, abzüglich der Kosten für eventuell entstandene Schäden, vollständig zurückerstattet. In jedem Fall ist der Kunde dem Eigentümer gegenüber für alle am oder im Haus verursachten Schäden, deren Kosten die Höhe der Kaution überschreiten, verantwortlich. Der Eigentümer verweigert dem Kunden, der nicht bereit ist, die erfragte Kaution auszuhändigen, den Zutritt zur Unterkunft. Der Kunde muss das Haus bei der Abreise am Samstag zwischen 8.00 und 10.00 verlassen, um dem Eigentümer oder einem Beauftragten die Möglichkeit zu geben, das Haus für die nächsten Gäste vorzubereiten. Sollte der Kunde zu einer anderen Zeit abreisen, oder die Eigentümer nicht die Möglichkeit haben, das Haus zu überprüfen, so ist es letzterem erlaubt, die Kaution (abzüglich der Kosten für eventuelle Schäden) auch per Post zu erstatten, nachdem er den Zustand des Hauses überprüft hat. EUROCASA S.r.l. lehnt jede Verantwortung bezüglich Reklamationen, die die Kaution betreffen, ab.

c) Die Unterkunft wird sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben. In den Ferienobjekten, in denen keine obligatorische Endreinigung vorgesehen ist, ist der Tourist zu einer groben Reinigung des Objektes verpflichtet, besonderer Schwerpunkt hierbei ist eine saubere Küche. Andernfalls ist der Eigentümer berechtigt, 10 Euro pro Person von der Kaution einzubehalten.

d) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Haus oder Grundstück für die notwendigen Instandhaltungsarbeiten zu betreten (Garten, Schwimmbad, usw.).

e) Haustiere: Haustiere sind nicht in allen Unterkünften gestattet, Hinweise dazu befinden sich in der Objektbeschreibung. Zum Zeitpunkt der Buchung ist der Kunde verpflichtet, die Agentur darüber zu informieren, ob und wie viele Haustiere sich in der Ferienunterkunft aufhalten werden. In einigen Unterkünften sind Haustiere nur gegen Zahlung eines Aufpreises gestattet. Die Höhe des Aufpreises ist der Preisliste und der Buchungsbestätigung zu entnehmen und vor Ort direkt an den Besitzer zu zahlen.

f) HEIZUNG: Gegenwärtig ist die Inbetriebnahme der Heizung in Italien für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März vorgesehen. Die Nutzung der Heizung außerhalb dieses Zeitraumes muss mit dem Besitzer vereinbart werden. Nur Unterkünfte mit den entsprechenden Heizungssymbol sind mit Zentralheizung ausgestattet.
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7) REKLAMATIONEN: Alle Häuser werden von Seiten der EUROCASA S.r.l. regelmäßig überprüft, und die im Katalog wiedergegebenen Beschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Falls sich unerwartet und ohne das EUROCASA S.r.l. darüber informiert wäre, Änderungen an der gemieteten Unterkunft ergeben haben sollten, so lehnt EUROCASA S.r.l. jede Verantwortung dafür ab, wird sich aber umgehend dafür einsetzen, dass das Problem gelöst wird. Eventuelle Reklamationen müssen EUROCASA und der Agentur, bei der gebucht wurde innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Kunden schriftlich mitgeteilt werden, spätestens aber bis Montag nach der Ankunft, 18.00 Uhr. Nicht, wie oben erläutert, schriftlich mitgeteilte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Fall einer Reklamation gesteht der Kunde EUROCASA s.r.l die nötige Zeit zu, das eventuelle Problem zu beheben. Sollte keine schriftliche Reklamation erfolgen und der Kunde das Haus vorzeitig verlassen, so steht ihm keine Kostenerstattung des Mietpreises oder anderer ihm eventuell entstandener Kosten (z.B. Hotelkosten) zu. Eurocasa erkennt folgende Ursachen nicht als Reklamationsgrund an: atmosphärische Ereignisse, Insektenstiche, vom Versorger abhängigen Ausfall von Strom, Gas oder Wasser.
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8) HAFTUNG: Falls es EUROCASA S.r.l durch äußere Einflüsse oder höhere Gewalt nicht möglich sein sollte, dem Kunden das von ihm gebuchte Haus zur Verfügung stellen zu können, kann sie dem Kunden ein Haus mit ähnlichen oder besseren Merkmalen zuweisen, bzw. in Extremfällen die Buchung widerrufen und dem Kunde den bezahlten Betrag zurückerstatten, ohne das dieser Anspruch auf weitere Entschädigungen hat. Hat der Kunde ein anderes Haus akzeptiert, so verliert er jeden Anspruch auf Rückzahlungen oder Ansprüche jeglicher Art.
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9) RÜCKTRITT: Sollte der Kunde eine Buchung aus irgendeinem Grund stornieren, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der Kosten abzüglich der folgenden Rücktrittsgebühren:

  • 10% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Mietbeginn
  • 30% des Mietpreises bei Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Mietbeginn
  • 75 % des Mietpreises bei Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Mietbeginn
  • 90% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn
  • 100% bei Nichterscheinen am Ankunftstag (no show)

Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich beim jeweiligen Buchungsbüro eingereicht werden.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
Diese können Sie zum Beispiel über unsere Website online abschließen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie weitere Informationen zur
Reiseversicherung.
HanseMerkur Reiseversicherungs AG 

Die Europäische Reiseversicherungs AG


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10) ÄNDERUNGEN DER BUCHUNG: Änderungen von bereits getätigten Buchungen, die den Zeitraum des Aufenthalts und/oder die Wahl der Unterkunft betreffen und unserem Büro innerhalb der letzten 45 (fünfundvierzig) Tage vor Mietbeginn mitgeteilt werden, werden als Stornierung betrachtet und unterliegen den oben genannten Rücktrittsgebühren. In diesem Fall ist eine neue Buchung erforderlich. Dem Kunden wird empfohlen, bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um im Falle eines Rücktritts abgesichert zu sein.
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11) VERSICHERUNGEN: Gemäß der gültigen Normen und Gesetze (Internationales Abkommen über den Abschluß von Reiseverträgen C.C.V., gemäß dem italienischen Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.77 und der Richtlinie 90/314 der Europäischen Gemeinschaft vom 13.06.90), und mit der Absicht, die eigenen Kunden zu schützen, hat EUROCASA bei der Versicherungsgesellschaft REALE MUTUA die folgenden Versicherungen abgeschlossen: Versicherungspolice im Sinne des Art. 13 des Regionalen Toskanischen Gesetzes Nr. 16/94 einschließlich aller nachträglich erfolgten Änderungen und Vervollständigungen zum Gesetz Nr.16/94 und mit den vom Toskanischen Regionalausschuss mit Beschluss Nr. 5823 vom 30.05.1994 festgelegten Höchstbeträgen. Sie enthält die Sicherheitsgarantie des Kunden gegen Schäden, die bei der Teilnahme an einer Reise, bzw. während des Aufenthalts entstehen können.
Die bei der Versicherungsgesellschaft REALE MUTUA mit Sitz in Perugia abgeschlossen Versicherungspolice gewährleistet den Versicherungsschutz für den Feriengast und die während seines Aufenthaltes von ihm benutzte Immobilie.

Garantiefond für den Verbraucher
In der Tourismusabteilung des italienischen Ministerratpräsidiums wurde ein nationaler Garantiefond eingerichtet. Dieser nationale italienische Garantiefond (Rechtsverordnung Nr. 206/05, Art. 100 des Verbraucherrechts) wurde zum Schutz des Verbrauchers eingerichtet, der im Besitz eines Reisevertrages ist und im Fall von erklärter Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs seitens des Verkäufers (Veranstalter oder Vermittlungsagentur) die Rückerstattung geleisteter Zahlungen vorsieht.

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12) ZUSÄTZLICHE KLAUSELN: Mit Bestätigung der Buchung bestätigt der Kunde die rechtmäßige Anerkennung dieser allgemeinen Mietbedingungen. Der Kunde kann weder die EUROCASA, noch den Eigentümer für eventuelle Folgen verantwortlich machen, falls er die hier beschriebenen Vertragsbedingungen nicht kennt. Um die eigenen Interessen in Bezug auf die italienische Gesetzgebung zu schützten, läßt die Vermittlungsagentur den Kunden, auf dessen Namen die Buchung läuft, ein Formular unterschreiben, in dem die vorliegenden Bedingungen widergegeben sind. Die unterschreibende oder die im Voucher angegebene Person wird als verantwortlich betrachtet. Bei den in unserem Katalog veröffentlichten Villen, Häusern und Wohnungen handelt es sich nicht um öffentliche touristische Einrichtungen wie Hotels, Pensionen oder Ferienanlagen, sondern um Häuser in Privateigentum. Aus diesem Grund gehören diese Unterkünfte nicht den allgemeinen, von der internationalen Tourismusbranche anerkannten Kategorien an, sondern spiegeln in ihrer Bauweise und Einrichtung den persönlichen Geschmack des Eigentümers und lokale Gewohnheiten wider. Das eventuelle Fehlen von Kleinigkeiten kann deshalb nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
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13) GERICHTSSTAND: Gerichtsstand bei jeglichem Rechtsstreit ist Arezzo. Der vorliegende Vertrag entspricht der italienischen Gesetzgebung.
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14) SCHUTZ VON PERSÖNLICHEN DATEN: Für den Abschluss des Mietvertrages benötigt EUROCASA einige persönliche Daten des Feriengastes. In Eigenschaft als Inhaber und Verantwortlicher verwahrt EUROCASA die persönlichen Daten des Feriengastes gem. dem Gesetz D. LGS.196/2003 in einer speziellen Datenkartei und erklärt, dass diese Daten ausschließlich für den Abschluss des Mietvertrages und zur Kommunikation zwischen Eurocasa und dem Kunden verwendet werden. In keinem Fall leitet Euroscasa Kundendaten an Dritte weiter (mit Ausnahme dessen, was von Gesetz und Vertragsverbindlichkeiten gefordert wird).
Unter Beibehaltung der obigen Aussage weist EUROCASA darauf hin, dass bei Interesse, auf Anfrage Auskunft über die eventuelle Behandlung der persönlichen Daten erteilt wird und gemäß Art. 7 des zitierten D.LGS Einspruch dagegen erhoben werden kann.
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