Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV)/Urlaubsgarantie (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
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Leistungen
der HanseMerkur
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VERSICHERUNGSCHUTZ
BEI
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+
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Jobwechsel
fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
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+
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Studentenschutz:
Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte
Reisezeit (RRV)
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+
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Unfall,
unerwartet schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit
eines mitreisenden Hundes einer versicherten
Person
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+
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Jobverlust
und Wiedereinstellung nach
Arbeitslosigkeit
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+
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Unfall,
unerwartet schwerer Erkrankung und
Tod
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+
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Impfunverträglichkeit
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+
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Schwangerschaft
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+
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Schaden
am Eigentum der
versicherten Person
infolge von Feuer,
Elementarereignissen
oder bei strafbaren
Handlungen Dritter
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REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
(RRV)
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Bis
zur Höhe des
versicherten
Reise-/Mietpreises
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+
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Ersatz
der vertraglich
geschuldeten Rücktrittskosten
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+
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bei
Nichtantritt
der Reise
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+
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bei
Nichtnutzung
des
Mietobjekts
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aus
versichertem
Grund
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+
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Ersatz
der
zusätzlich
entstehenden
Hinreise-Mehrkosten,
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+
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wenn
die
Reise
aus
versichertem
Grund
verspätet
angetreten
wird,
sofern
die
An-
und
Abreise
zum
versicherten
Arrangement
gehören,
maximal
jedoch
bis
zur
Höhe
der
Stornokosten,
die
bei
einer
Stornierung
angefallen
wären
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URLAUBSGARANTIE
(Reiseabbruch-Versicherung)
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+
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Die
Urlaubsgarantie
kann
in
Verbindung
mit
einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
oder
einzeln
abgeschlossen
werden.
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+
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Muss
eine
Reise
aus
versichertem
Grund
innerhalb
der
ersten
Urlaubswoche
abgebrochen
werden,
wird
der
gesamte
Reisepreis
-
abzüglich
Selbstbehalt
-
ersetzt.
Wird
die
Reise
aus
versichertem
Grund
später
abgebrochen,
erfolgt
eine
Erstattung
der
nicht
in
Anspruch
genommenen
Reiseleistungen
-
abzüglich
Selbstbehalt.
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+
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Die
Mehrkosten
bei
Reiseabbruch
oder
verspäteter
Rückreise
aus
versichertem
Grund
werden
ebenfalls
erstattet.
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+
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Muss
eine
Reise
aus
versichertem
Grund
unterbrochen
werden,
erfolgt
eine
Erstattung
der
nicht
in
Anspruch
genommenen
Reiseleistungen
-
abzüglich
Selbstbehalt.
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+
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Erstattung
der
Mehrkosten
des
verlängerten
Aufenthalts
und
der
Rückreise
bis
EUR
5.000,-,
wenn
die
versicherte
Reise
wegen
Elementarereignissen
(z.B.
Lawinen,
Überschwemmung)
nicht
planmäßig
beendet
werden
kann
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SELBSTBEHALT
(SB)
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+
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Der
Selbstbehalt
in
der
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
sowie
in
der
Urlaubsgarantie
beträgt
EUR
25,-
pro
Person/Mietobjekt
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+
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im
Krankheitsfall
20%
der
anfallenden
Stornogebühren,
mindestens
jedoch
EUR
25,-
pro
Person/Mietobjekt
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+
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Der
Selbstbehalt
entfällt,
wenn
dies
ausdrücklich
vertraglich
vereinbart
wurde.
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+
+
+
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Vorteile:
Geltungsbereich:
weltweit
Damit
eine
stornierte
Reise
nicht
auch
noch
bezahlt
werden
muss.
Die
Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung)
kann
ergänzend
oder
unabhängig
zur
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
abgeschlossen
werden.
Hinweis
zum
Datenschutz:
Die
Buchung
erfolgt
über
eine
verschlüsselte
Verbindung
(Buchungsassistent,
SSL 3.0, RC4 mit 128 Bit Verschlüsselung (Hoch); RSA mit 1024 Bit Austausch)
hierdurch
sind
Ihre
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Missbrauch
geschützt.
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